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Gesundheitsimmobilien

Diese Seite ist für professionelle Kunden oder Wahlprofessionelle (wie unten definiert) reserviert

Zulässige Anlegerkategorien

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  • Professioneller Kunde: im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID“) – Ein professioneller Kunde ist ein Unternehmen, das für den Betrieb auf den  Finanzmärkten zugelassen  oder  reglementiert werden muss, wie ein Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein anderes zugelassenes oder beaufsichtigtes Finanzinstitut, eine Versicherungsgesellschaft, eine kollektive Kapitalanlage oder die Verwaltungsgesellschaft eines solchen Systems, eines Pensionsfonds oder der Verwaltungsgesellschaft eines Pensionsfonds, eines Händlers von Waren oder Warenderivaten, einer lokalen Behörde und eines anderen institutionellen Anlegers; oder in Bezug auf MiFID-Geschäfte oder  gleichwertige  Geschäfte einer Wertpapierfirma aus einem Drittland ein großes Unternehmen, das zwei der folgenden drei Größenanforderungen auf Unternehmens-/Entitätsbasis erfüllt: Bilanzsumme von 20 Mio. €, Nettoumsatz von 40 Mio. € und Eigenmittel von 2 Mio. €.

  • Wahlweise professioneller Kunde: Im Sinne der MiFID – Wahlweise professioneller Kunde ist ein Kunde, der per se nicht als professioneller Kunde gilt, den das Unternehmen jedoch als Wahlweise professionellen Kunden zu behandeln beschlossen hat und der zugestimmt hat, als solcher eingestuft zu werden.

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WEITERE INVESTOREN




Ein Kunde, der weder ein professioneller Kunde noch ein professioneller Kunde auf Wahl ist.

Offizielle Ankündigung: Verteilungsmatrix in EU-Ländern

 

  • PRAEMIA REIM S.C.A. SICAV-FIS_PREIM EUROPEAN HEALTHCARE FUND: Für das Marketing in Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen und Schweden registriert.

 

Potenzielle berechtigte Anleger aus anderen Ländern, die in diesen Fonds investieren möchten, werden gebeten, den Alternative Investment Fund Manager (AIFM) für weitere Informationen zu kontaktieren.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die lokalen Vorschriften einhalten, und wenden Sie sich direkt an den AIFM, um Beratung zu Investitionsberechtigung und Verfahren zu erhalten.


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